Preise

Zu weiteren Fragen bezüglich unserer Preisliste stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung

Die Wohnungen sind ganzjährig geöffnet.

Preise für zwei Personen 2024 (inkl. Südtiroler Guest Pass und Freibadkarte)
Die Preise verstehen sich bei einem Mindestaufenthalt von 5 Tagen, ansonsten berechnen wir einen einmaligen Aufschlag von 45,00 €.
Standardpreis erstes Geschoss (Pinova, Red Delicious, Blumenwiese): 67,00 €/Tag, zzgl. Ortstaxe;
Standardpreis Dachgeschoss (Bonita, Golden Delicious): 72,00 €/Tag, zzgl. Ortstaxe;


Preise für zwei Personen 2025 (inkl. Südtiroler Guest Pass und Freibadkarte)
Die Preise verstehen sich bei einem Mindestaufenthalt von 5 Tagen, ansonsten berechnen wir einen einmaligen Aufschlag von 45,00 €.
Standardpreis erstes Geschoss (Pinova, Red Delicious, Blumenwiese): 69,00 €/Tag, zzgl. Ortstaxe;
Standardpreis Dachgeschoss (Bonita, Golden Delicious): 74,00 €/Tag, zzgl. Ortstaxe;

Aufschlag auf den Standardpreis:
  • 01.07.24 bis 05.11.24: + 10 €/Tag
  • 06.12.24 bis 11.12.24: + 15 €/Tag
  • 20.12.24 bis 07.01.25: + 15 €/Tag
  • 18.03.25 bis 31.05.25: + 10 €/Tag
  • 01.06.25 bis 30.06.25: + 8 €/Tag
  • 01.07.25 bis 05.11.25: + 10 €/Tag
  • 06.12.25 bis 11.12.25: + 15 €/Tag
  • 20.12.25 bis 07.01.26: + 15 €/Tag


Inklusivleistungen
  • W-Lan in allen Bereichen 
  • Wäscheständer 
  • Bettwäsche, Handtücher, Fön und Geschirrtücher sind in den Wohnungen vorhanden (kostenfreier Wechsel) 
  • Gratis-Eintritt für das Freibad in Partschins für 2 Personen
  • Mobil Card
  • Touristcard (Ermäßigungen bei öffentlichen Einrichtungen)
  • Wanderungen & Dorfführungen des Tourismusvereines
  • Strom, Wasser, Heizung und Mehrwertsteuer
  • Babybett und Hochstuhl
  • Kinderspielplatz
  • großzügige Liegewiese
  • Parkplätze, Tiefgarage und Abholservice
  • Pavillon mit Zirbenholz Garnitur und Grillmöglichkeit
  • Endreinigung der Ferienwohnungen
  • Bezahlung: Am besten in bar oder mit Banküberweisung; für Kreditkarten sind wir leider nicht eingerichtet. In Italien sind Bargeldzahlungen bis 4.999,99 € erlaubt.

Gegen eine zu vereinbarende Spesenpauschale
  • Abhol- und Bringservice von Bus und Bahn
  • Wasch und Bügelservice Kleidung
  • frisches regionales Obst je nach Saison
  • Ganzjährig aktives Miterleben am Hof: täglich abwechselnd Brot backen, Verarbeitung von Obst oder Gemüse, Pflege und Fütterung der Tiere, Führung durch die Obstwiesen. 
  • Aktivität außerhalb des Hofes: Apfelverkostung mit Apfelsommelier und -botschafterin Anja


News 2022
Hofbibliothek (Bücherliste)
Infoblatt (Öffnungszeiten und Entfernungen)


Ergänzendes zur Preisliste
  • Kinder bis zu 1 Jahr gratis (Kinderbett nach Absprache einmalig 15 €)
  • Kinder von 1 bis 13 Jahren 13 €/Tag
  • jede weitere Person ab 14 Jahren 16 €/Tag, zzgl. Ortstaxe
  • kleinere Haustiere 10 €/Tag
  • Am Anreisetag sind die Appartements ab 14.00 Uhr bezugsfertig (falls nicht anders vereinbart).
    Am Abreisetag sind die Zimmer bis 09.30 Uhr freizugeben.


Stornobedingungen

Es steht kein Rücktrittsrecht im Sinne des italienischen Konsumentenschutzkodexes zu. Dennoch räumen wir Ihnen ein Rücktrittsrecht zu folgenden Stornobedingungen im Sinne des Art. 1382 ZGB ein:
Bei Stornierungen seitens des Gastes im Zeitraum zwischen dem 90. Tag vor dem vereinbarten Ankunftstag und dem Ankunftstag selbst ist dieser zur Bezahlung der folgenden Stornogebühren verpflichtet:

  • Stornierung zwischen 90 Tage und 30 Tage vor dem Ankunftstag: 30 % des vereinbarten Gesamtpreises
  • Stornierung zwischen 30 Tage und 10 Tage vor dem Ankunftstag: 70 % des vereinbarten Gesamtpreises
  • Stornierung weniger als 10 Tage vor dem Ankunftstag oder bei Nicht-Erscheinen des Gastes („no show“) bzw. bei vorzeitiger Abreise des Gastes ist das Entgelt für den gesamten Buchungszeitraum in voller Höhe geschuldet.

 
Das eventuell bereits geleistete Angeld wird mit den Stornogebühren verrechnet.
Bitte informieren Sie uns rechtzeitig, wenn Sie Ihren Urlaub nicht antreten können, denn Storno ist unangenehm für alle Beteiligten. Es ist schade wenn Wohnungen frei bleiben, doch jedem kann mal etwas Unerwartetes dazwischenkommen.

Wir empfehlen Ihnen den „Roter Hahn-Stornoschutz“ abzuschließen. Dadurch können die Stornogebühren abgedeckt werden und Sie können sich sorglos auf Ihren Urlaub freuen. Nähere Informationen finden Sie unter diesem Link.

Als Mitgliedsbetrieb der Marke "Roter Hahn - Urlaub auf dem Bauernhof in Südtirol" dürfen wir Ihnen zudem über diesen persönlichen Link, eine bequeme Reiserücktrittsversicherung anbieten, welche (auch für Fälle unabhängig von Corona) die vollständigen Stornogebühren übernimmt. Die Versicherung ersetzt den entstandenen Schaden aufgrund einer Stornierung seitens des Gastes im Fall von Erkrankung, Unfall des Gastes bzw. seiner Familienangehörigen, Verlust des Arbeitsplatzes durch Kündigung seitens des Arbeitgebers, usw. Die Kosten hängen von mehreren Faktoren ab und erfahren Sie ganz einfach nach Ausfüllen der Daten. Anschließend können Sie selbst abwiegen ob Sie diese Versicherung abschließen möchte oder nicht.


Haftungsausschluss
Wir bemühen uns, auf dieser Website richtige und vollständige Informationen zur Verfügung zu stellen. Wir übernehmen jedoch keine Haftung oder Garantie für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen. Wir behalten uns das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung Änderungen oder Ergänzungen der bereitgestellten Informationen vorzunehmen. Verbindlich ist das jeweilige Angebot bzw. die Buchungsbestätigung. Für Inhalte externer Links übernehmen wir, trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle, keine Haftung. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.

Hinweis
Es wird ausdrücklich auf die Gesetzesbestimmungen Art. 45-67 des italienischen Konsumentenschutzkodexes GvD 206/2005 verwiesen.Pflichtinformation nach EU-Verordnung Nr. 524/2013 des Europäischen Parlaments und Rats. Plattform zur Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten (ODR) der Europäischen Kommission: http://ec.europa.eu/consumers/odr/

Informationen zur Ortstaxe
Mit 1. Jänner 2014 wurde in Südtirol die Ortstaxe eingeführt.
Die Einnahmen aus der Ortstaxe werden für den Ausbau und die Erhaltung von Infrastrukturen und Dienstleistungen, sowie für die Organisation von kulturellen und sportlichen Veranstaltungen eingesetzt. Die Ortstaxe wird pro Gast und Nächtigung von den Beherbergungsbetrieben eingehoben.

Die Höhe dieser kommunalen Abgabe richtet sich nach der Kategorie des Betriebes. Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren sind von der Abgabe befreit. Die Ortstaxe wird bei Abreise fällig und ist in der Rechnung gesondert ausgewiesen.